
DerKommentar: Mord, psychisch gesund, Rest der Strafe. So einer gehört verurteilt, auch wenn er in der Psychiatrie einsitzt. würde er zusätzlich zu lebenslang wegen Mord verurteilt werden, anschließend als psychisch gesund aus der Psychiatrie entlassen werden, hätte er den Rest der Strafe immer noch abzusitzen und die Gesellschaft wäre geschützt. (Wenn man die Zeit in der Psychiatrie auf die Strafe anrechnet).